Info zur Anerkennung

Alle unsere Live-Online-Seminare werden bei der Ärztekammer Niedersachsen zur Genehmigung beantragt, da die AIM in Niedersachsen ihren Hauptsitz hat. Im Rahmen der gegenseitigen Anerkennung zwischen den Landesärztekammern werden diese Genehmigungen i.a.R. auch von den anderen Landesärztekammern anerkannt. Zur zusätzlichen Absicherung der Anerkennung empfehlen wir unseren Teilnehmern, sich die Anerkennung auch von der für sie zuständigen Landesärztekammer bestätigen zu lassen.

Zugangsvoraussetzungen

Voraussetzung für eine Teilnahme am Lehrgang "Klassische Akupunktur" der AIM ist eine Approbation als Arzt/Ärztin.

Die Prüfung für eine Zusatzqualifikation kann erst nach Erwerb einer Facharztqualifikation abgelegt werden. Die Weiterbildung zu einer Zusatzqualifikation (hier: Akupunktur) kann jedoch bereits WÄHREND der Facharztweiterbildung begonnen werden.
Durch das AIM eLearning Portal sind unsere Teilnehmer optimal für die offizielle Prüfung bei der zuständigen Landesärztekammer vorbereitet.

Die erfolgreiche Ausbildung berechtigt zur offiziellen Prüfung bei der zuständigen Landesärztekammer für den Erwerb der Zusatzqualifikation Ärztliche Akupunktur.

Gliederung & Dauer

Ausbildung Theorie (120 UE)
Modul 1 - 4 (je 24 UE)
+ e-Learning (24 UE)

Ausbildung Praxis
Fallseminare finden Freitagnachmittag mit je 4 UE live-online (benötigt werden 5 x 4 UE) und Praktika Samstag oder Sonntag den ganzen Tag mit je 10 UE in Präsenz (benötigt werden 6 x 10 UE) statt.

Abschluss & Prüfung

  • Für ärztliche Absolventen: Vorbereitung Ärztekammerprüfung
  • Für Therapeuten anderer Berufsgruppen: Zertifikat Klassische Akupunktur (AIM)

 

Abrechnung der Akupunkturleistung über GKV

Zur Abrechnung der Akupunkturleistung über die GKV für die Indikationen "Chronischer Rückenschmerz"
und "Chronischer Knieschmerz" fordern die Kostenträger folgende Qualifikationen:

  • Zusatzbezeichnung AKUPUNKTUR (200 Std.)
  • Psychosomatische Grundversorgung (80 Std.)
  • Spezielle Schmerztherapie (80 Std.)

„Lohnt“ es sich, für nur zwei Indikationen (Rückenschmerz – Knieschmerz) einen zusätzlichen Ausbildungsaufwand von 160 Std. zu betreiben?

  • Patienten orientieren sich bei der Auswahl eines Therapeuten IMMER danach, welche Kosten dabei entstehen. Bei Akupunkteuren machen unsere Patienten keine Ausnahme. Deshalb: Wenn Ihre Behandlungskosten ganz oder teilweise von der Kasse übernommen werden, ist dies ein klares Angebot, das Ihre Patienten nutzen werden. Diese beiden Indikationen sind die Chance für Ihre Patienten, Ihre Kompetenz als Akupunkteur kennenzulernen – ohne dabei gleich tief in die eigene Tasche greifen zu müssen. Zu den Kassenleistungen bieten sich zudem private Ergänzungsleistungen an, über die wir Sie in unseren Seminaren ausführlich informieren.
    • Der Aufwand für die Ausbildung „Psychosomatische Grundversorgung“ ist in jedem Fall lohnend, denn:
      • sie ist nach der neuen WBO für die Facharztausbildung für Innere und Allgemeinmedizin (Hausarzt/Hausärztin) sowie für die Facharztausbildung Gynäkologie vorgeschrieben,
      • sie wird in mehreren Fachbereichen zusätzlich vergütet.
  • Der Aufwand für die Ausbildung „Spezielle Schmerztherapie“ hat einen großen inhaltlichen Vorteil: Viele der PatientInnen, die wir mit Akupunktur behandeln, sind Schmerzpatienten. Mit diesen Schmerzen therapeutisch versiert umgehen zu können, ist eine berechtigte Forderung unserer Patienten. Unser Curriculum "Spezielle Schmerztherapie" bietet Ihnen alle notwendigen Informationen, um diesem Anspruch gerecht zu werden.

Abrechnung von Akupunkturleistungen mit Privatpatienten

Nach Erwerb der „Zusatzqualifikation Akupunktur“ / bzw. bestandener Prüfung bei der zuständigen Landesärztekammer können Sie bereits Privatpatienten abrechnen.